Nicorette® Rauchfrei-Challenge zur Fastenzeit
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nicorette® Wellness-Gewinnspiel
So nimmst du am Gewinnspiel teil:
- Fragebogen ausfüllen
- E-Mail-Adresse & Kontaktinformationen angeben
- Mit etwas Glück 1 von 3 Gutscheinen für ein Wellnesswochenende von Jochen Schweizer gewinnen1
Die Teilnahmebedingungen findest du weiter unten.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
1 Teilnahmebedingungen:
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am nicorette® Gewinnspiel auf der Seite www.nicorette.de und dessen Durchführung, sofern nicht explizit auf gesonderte Teilnahmebedingungen verwiesen wird. Veranstalterin ist die Johnson & Johnson GmbH, Johnson & Johnson Platz 2, 41470 Neuss (nachfolgend bezeichnet als »Veranstalterin«). Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer die nachfolgenden Bestimmungen.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre sind. Mitarbeiter des Veranstalters und mit ihm verbundener Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sind ausgeschlossen. Mehrfacheinsendungen sowie die Teilnahme über ein automatisiertes Massenverfahren oder Gewinnspielvereinigungen sind unzulässig.
2. Einzelheiten zum Gewinnspiel
Der Teilnehmer muss im Aktionszeitraum vom 01.01.2024 bis zum 30.04.2024 den Fragebogen auf der Landing Page nicorette.de/gewinnspiel ausfüllen und abschicken. Anschließend werden die Daten von der Veranstalterin geprüft und nach erfolgreichem Abschluss kann der Teilnehmer mit etwas Glück einen von drei Wellnesswochenende-Gutscheinen gewinnen.
3. Abwicklung
Die Gewinner werden per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt und um Angabe der Postadresse gebeten. Der Gewinn wird an die vom Teilnehmer angegebene Postadresse geschickt. Die Versandabwicklung kann ab Ende des Gewinnspielzeitraums bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Der Versand des Gewinns erfolgt durch den Dienstleister Stegemann Lohnverpackung & logistischer Service E.K. Zu diesem Zweck werden Namen und Adressdaten der Gewinner an den Dienstleister weitergegeben.
4. Gewinn
Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Gutschein für ein Wellnesswochenende von Jochen Schweizer. Veranstalter des Wellnesswochenendes ist nicht die Johnson & Johnson GmbH. Für die Einlösung und Umsetzung des Gutscheins gelten die Bedingungen von Jochen Schweizer. Der Gewinner ist dafür verantwortlich, den Gutschein innerhalb der von Jochen Schweizer angegebenen Frist einzulösen.
Gewinne werden nur an eine Adresse in den für das Gewinnspiel zugelassenen Wohnsitzländern geliefert. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz der Veranstalterin.
Der Anspruch des ursprünglichen Gewinners entfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, nicht innerhalb von vier Wochen nach der ersten Gewinnbenachrichtigung erfolgt.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
5. Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels
Die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels können nicht gewährleistet werden. Es kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu gehören u. a. technische Probleme oder behördliche Auflagen.
6. Haftung
Für eine Haftung der Veranstalterin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
Die Veranstalterin haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Ferner haftet die Veranstalterin für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet die Veranstalterin jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Veranstalterin haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
7. Sonstige rechtliche Hinweise
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden insbesondere Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Veranstalterin kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne aberkennen oder diese zurückfordern. In der Beurteilung ist die Veranstalterin frei.
Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.